Norm
ABGB §145Rechtssatz
Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Pflegschaftsgericht in einem Verfahren auf Rückführung des Kindes zu den Eltern nach § 145 ABGB die Voraussetzungen für die Entziehung der väterlichen Gewalt nach § 178 ABGB annimmt und den Rückführungsantrag des Vaters ablehnt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0086108Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020