RS OGH 1957/12/11 1Nd187/57, 6Nd504/79, 2Nd501/95, 8Nd1/99, 5Nc20/04t, 3Nc11/06g, 9Nc12/06y, 6Nc10/0

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Veröffentlicht am 11.12.1957
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Norm

JN §47 Abs1
ZPO §261 Abs6

Rechtssatz

Auch bei einer gesetzwidrig erfolgten Überweisung nach § 261 Abs 6 ZPO ist das Gericht, an das überwiesen wurde, gebunden. Es kann daher ein negativer Kompetenzkonflikt nicht entstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0039931

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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