Norm
JN §47 Abs1Rechtssatz
Auch bei einer gesetzwidrig erfolgten Überweisung nach § 261 Abs 6 ZPO ist das Gericht, an das überwiesen wurde, gebunden. Es kann daher ein negativer Kompetenzkonflikt nicht entstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0039931Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011