Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Berufspflichtverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Anwalt der Gegenseite bei der schriftlichen Einmahnung einer Forderung in unadäquater Weise mit der Einbringung eines Antrages auf Eröffnung des Konkursverfahrens droht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056054Dokumentnummer
JJR_19571212_OGH0002_000BKD00067_5100000_001