Norm
ABGB §391Rechtssatz
Demjenigen, der redlich einen ihm zugelaufenen Hund verwahrt und verpflegt, steht ein Anspruch auf Ersatz der Fütterungskosten ohne Rücksicht auf die etwaigen eigenen Kosten des Eigentümers gem § 1036 ABGB zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0011029Dokumentnummer
JJR_19571218_OGH0002_0010OB00640_5700000_001