Norm
ABGB §1037Rechtssatz
Der Beweis, ob Aufwendung des Mieters zum klaren und überwiegenden Vorteile des Hauseigentümers gemacht wurden, ist durch die Tatsache der objektiven Werterhöhung der Wohnung allein nicht erbracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0019840Dokumentnummer
JJR_19580108_OGH0002_0030OB00566_5700000_001