Norm
ABGB §1165 BRechtssatz
Die Ankündigung der Einfahrt des D - Zuges in den Bahnhof und die damit verbundene Aufforderung an die Fahrgäste, vom Bahnsteigrande zurückzutreten, ist keineswegs bloßes Entgegenkommen der Eisenbahn, sondern stellt eine vertragliche Nebenverpflichtung des Beförderungsunternehmens gegenüber seinen Fahrgästen dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0029850Dokumentnummer
JJR_19580108_OGH0002_0020OB00603_5700000_001