RS OGH 1958/1/8 2Ob603/57

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Veröffentlicht am 08.01.1958
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Norm

ABGB §1165 B
EKHG §1 IIB
RHG §1

Rechtssatz

Die Ankündigung der Einfahrt des D - Zuges in den Bahnhof und die damit verbundene Aufforderung an die Fahrgäste, vom Bahnsteigrande zurückzutreten, ist keineswegs bloßes Entgegenkommen der Eisenbahn, sondern stellt eine vertragliche Nebenverpflichtung des Beförderungsunternehmens gegenüber seinen Fahrgästen dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0029850

Dokumentnummer

JJR_19580108_OGH0002_0020OB00603_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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