Norm
ABGB §950Rechtssatz
Keine Anwendung der Revisionsbeschränkung des § 502 Abs 2 ZPO, wenn das Klagebegehren auf Zahlung eines monatlichen Unterhaltes gegen die beklagte Partei auf die Übernahme der Unterhaltspflicht nach § 1409 ABGB oder auf die Unterhaltspflicht des Beschenkten gestützt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0019058Dokumentnummer
JJR_19580108_OGH0002_0010OB00584_5700000_001