Norm
StPO §206Rechtssatz
Das Abspielen eines Tonbandes mit einem Geständnis des Angeklagten in der Hauptverhandlung ist zulässig. Das Tonband ist ein zulässiges Beweismittel. Zu den Bedenken gegen die Verwendung eines Tonbandes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0097637Dokumentnummer
JJR_19580113_OGH0002_0060OS00458_5700000_001