Norm
EO §7 BaRechtssatz
Unbestimmtheit eines Exekutionstitels, durch den die verpflichtete Partei verhalten ist, der betreibenden Partei an Stelle ihrer bisherigen Auslage vor dem Verkaufsgeschäft ein Portal mit Schaufenstern "nach den vom Stadtbauamt genehmigten Plänen unter möglichst weitgehender Berücksichtigung des Planes der betreibenden Partei" zu errichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0000550Dokumentnummer
JJR_19580115_OGH0002_0070OB00011_5800000_001