RS OGH 1958/1/15 7Ob11/58

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Veröffentlicht am 15.01.1958
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Norm

EO §7 Ba

Rechtssatz

Unbestimmtheit eines Exekutionstitels, durch den die verpflichtete Partei verhalten ist, der betreibenden Partei an Stelle ihrer bisherigen Auslage vor dem Verkaufsgeschäft ein Portal mit Schaufenstern "nach den vom Stadtbauamt genehmigten Plänen unter möglichst weitgehender Berücksichtigung des Planes der betreibenden Partei" zu errichten.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 11/58
    Entscheidungstext OGH 15.01.1958 7 Ob 11/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0000550

Dokumentnummer

JJR_19580115_OGH0002_0070OB00011_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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