Norm
EO §382 Z8 IIICRechtssatz
Im Falle der Bewilligung des abgesonderten Wohnortes ist keine weitere Gefährdungsbescheinigung mehr notwendig, um auch den einstweiligen Unterhalt festsetzen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0005491Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013