RS OGH 1958/1/15 3Ob547/57, 8Ob222/63, 8Ob124/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1958
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Norm

EO §382 Z8 IIIC
EO §389 VB

Rechtssatz

Im Falle der Bewilligung des abgesonderten Wohnortes ist keine weitere Gefährdungsbescheinigung mehr notwendig, um auch den einstweiligen Unterhalt festsetzen zu können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0005491

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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