Norm
ABGB §92 CRechtssatz
Zum Umfang der ehelichen Beistandspflicht (bei Führung selbständiger Gewerbebetriebe durch jeden der Ehegatten). Die im Zuge der ehelichen Beistandspflicht überlassenen Räume können vor Auflösung der Ehe nicht durch eine Räumungsklage gegen den Mann wieder in den Besitz der Frau gebracht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0047223Dokumentnummer
JJR_19580115_OGH0002_0010OB00628_5700000_001