Norm
EO §79Rechtssatz
Der Anspruch auf Bezahlung einer aus dem Spruch eines ausländischen Gerichtes abgeleiteten Kostenforderung im Inland kann - bei Nichtexequierbarkeit nach § 79 EO - wenn überhaupt, so nur im Klagewege durchgesetzt werden; der Rechtsweg ist daher zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0002325Dokumentnummer
JJR_19580115_OGH0002_0070OB00003_5700000_001