Norm
EO §9 ERechtssatz
Prozeßpartei ist der Einzelkaufmann, nicht die Firma, unter der er beklagt wird; im nachfolgenden Exekutionsverfahren ist er Verpflichteter, mag er auch die Firma während des Prozesses veräußert haben und das Urteil gegen diese ergangen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0000376Dokumentnummer
JJR_19580115_OGH0002_0030OB00552_5700000_001