Norm
ABGB §1394Rechtssatz
Unter den Voraussetzungen des § 1422 ABGB erwirbt der Übernehmer die Forderung mit allen Einschränkungen, wie sie gegenüber dem Überträger bestanden haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0032903Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2014