RS OGH 1958/2/5 7Ob56/58, 3Ob587/55, 1Ob591/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.02.1958
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Norm

ABGB §1284 Bb
ZPO §406 Cc

Rechtssatz

Überträgt jemand ein Unternehmen, das bisher seine Existenzgrundlage war, einem anderen, wofür ihn dieser als Geschäftsführerstellvertreter eines anderen Betriebes anstellt und ihm hiefür nicht nur einen wertgesicherten Dienstbezug, sondern auch für den Fall der Arbeitsunfähigkeit einen Ruhegenuß im Ausmaße seines Aktivbezuges sowie für den Fall der Lösung des Dienstverhältnisses aus anderen Gründen eine monatliche Leibrente in der Höhe seines letzten Nettomonatsgehaltes oder Nettoruhebezuges zusichert, dann hat diese monatliche Geldrente, die ja nach der Absicht der Parteien der Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers dienen sollte, alimentenähnlichen Charakter. Verurteilung vor Fälligkeit ist daher möglich.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 591/51
    Entscheidungstext OGH 07.11.1951 1 Ob 591/51
    Vgl
  • 3 Ob 587/55
    Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 587/55
    Beisatz: Wann hat ein Leibrentenvertrag Unterhaltscharakter? (T1) Veröff: EvBl 1956/126 S 238
  • 7 Ob 56/58
    Entscheidungstext OGH 05.02.1958 7 Ob 56/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0025612

Dokumentnummer

JJR_19580205_OGH0002_0070OB00056_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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