Norm
ABGB §788Rechtssatz
Auch eine Aussteuer, sofern sie im Rahmen der Dotierungspflicht zugewendet wurde, ist unter den Begriff "Heiratsgut" im Sinne des § 788 ABGB zu subsumieren. Die Bezeichnung der Vorempfänge spielt keine Rolle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0015433Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2020