Norm
ABGB §877Rechtssatz
Wenn der Nachfolger im Mietrecht die Rückstellung des Empfangenen durch Zerstörung der Investition vereitelt hat, muß er sich gefallen lassen, daß bei Rückforderung der unzulässigen Ablöse jener Betrag abgezogen wird, der auf eine zulässige Investitionsablöse entfallen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0025194Dokumentnummer
JJR_19580205_OGH0002_0020OB00505_5700000_001