Norm
KFG 1955 §82Rechtssatz
Beim Abbiegen von einer stark befahrenen Vorrangstraße in einen linksseitigen Feldweg ist auch auf den nachfolgenden Verkehr besonders zu achten, weil für die nachkommenden Verkehrsteilnehmer ein Überholverbot gemäß § 16 Abs 4 StPolG nicht gilt und daher auch an sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht besteht. Bloßes Anzeigen der Richtungsänderung und Verminderung der Fahrgeschwindigkeit genügt hier nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0065603Dokumentnummer
JJR_19580207_OGH0002_0060OS00442_5700000_001