Norm
ABGB §294 CRechtssatz
Als Zubehör eines Unternehmens kann wohl nur die räumliche Unterlage und damit das Recht zur Benützung dieser Räume angesehen werden, nicht aber die Ansprüche nach § 1097 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0009897Dokumentnummer
JJR_19580219_OGH0002_0010OB00566_5700000_001