Norm
ABGB §1151 IIRechtssatz
Ob die vom Betriebsinhaber in einem Vergleich vor dem Einigungsamt übernommene Verpflichtung, gewisse gekündigte Dienstnehmer im Falle der Notwendigkeit von Neueinstellungen unter Anrechnung ihrer früheren Dienstzeit wieder aufzunehmen, bei der Verpachtung des Betriebes auf den Pächter übergeht, hängt von den vertraglichen Abmachung bei Abschluß des Pachtvertrages ab. Im verneinenden Fall haben diese Dienstnehmer bei Eintritt der im Vergleich angeführten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltzahlung aus dem Titel des Schadenersatzes gegen den früheren Betriebsinhaber.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0025735Dokumentnummer
JJR_19580225_OGH0002_0040OB00127_5700000_001