Norm
ABGB §1438 CaRechtssatz
Die Entscheidung über eine Gegenforderung, die erst nach Berichtigung der durch Teilurteil festgestellten und sofort bezahlten Hauptforderung entstanden ist, ist unzulässig. Fassung des Urteilsspruches der Endentscheidung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0033866Dokumentnummer
JJR_19580226_OGH0002_0010OB00083_5800000_001