Norm
ABGB §879 BIIoRechtssatz
Die Vereinbarung eines Entgeltes für die Entschlagung von einer Zeugenaussage verstößt gegen die guten Sitten. Derjenige, der das Entgelt versprochen hat, kann sich auf die Nichtigkeit berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0016798Dokumentnummer
JJR_19580305_OGH0002_0020OB00572_5700000_001