Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Die Übernahme einer "indirekten" Vollmacht an sich stellt eine Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0056420Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2013