Norm
KFG 1955 §85 Abs6 F3Rechtssatz
Der sich vom Fahrzeug entfernende Lenker hat zwar nicht schlechtweg alle Vorkehrungen, aber doch jede ihm zumutbare Maßnahme zu treffen, um das Fahrzeug gegen eine mißbräuchliche Inbetriebnahme zu sichern. Läßt er das Fahrzeug über Nach unbeaufsichtigt stehen, so hat er nicht nur den Zündschlüssel abzuziehen, sondern auch versperrbare Wagentüren zu versperren, verriegelbare zu verriegeln.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0066028Dokumentnummer
JJR_19580319_OGH0002_0020OB00008_5800000_001