Norm
ABGB §241Rechtssatz
Das Pflegschaftsgericht ist nicht befugt, eine vom Kurator auf Grund der ihm vom öffentlichen Verwalter zur Verfügung gestellten Unterlagen gelegte Rechnung über das öffentliche verwaltete Vermögen zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0008441Dokumentnummer
JJR_19580319_OGH0002_0030OB00090_5800000_001