RS OGH 1958/3/19 1Ob85/58

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Veröffentlicht am 19.03.1958
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Norm

ABGB §1090 Ic
ZPO §226

Rechtssatz

Für den Fall einer vereinbarten Unterteilung des Raumes kann nicht zunächst die Räumung der Raumhälfte von den Sachen der Beklagten verlangt und dann gegebenenfalls der Anspruch auf Unterteilung des Zimmers durchgesetzt werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 85/58
    Entscheidungstext OGH 19.03.1958 1 Ob 85/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0025030

Dokumentnummer

JJR_19580319_OGH0002_0010OB00085_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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