Norm
ABGB §1438 AeRechtssatz
Aufrechnung einer fälligen Gegenforderung mit einer nicht fälligen Hauptforderung ist ohne Zustimmung des Gläubigers unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0033753Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.06.2014