Norm
ABGB §879 CIIo1Rechtssatz
Der Arbeitgeber, der vom Finanzamt wegen nicht einbehaltener Lohnsteuer seines Arbeitnehmers in Anspruch genommen wird, kann vom Arbeitnehmer volle Erstattung der für diesen bezahlten Steuern verlangen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schließt an sich die Pflicht ein, die Lohnsteuer richtig zu berechnen. Eine schuldhaft falsche Berechnung verpflichtet den Arbeitgeber daher zum Ersatz des dem Arbeitnehmer daraus entstandenen Schadens. Ein Schaden kann aber nicht schon darin bestehen, daß der Arbeitnehmer die Lohnsteuer später bezahlen muß, als er sie eigentlich hätte bezahlen müssen. Nur soweit aus dieser verspäteten Zahlung der Lohnsteuer dem Arbeitnehmer ein besonderer Nachteil entsteht, entfällt der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers. Einen solchen besonderen Nachteil aber muß der Arbeitnehmer dartun.
Auch:
RS U BAG (D) 1958/03/27 2 AZR 367/57
Auch:
RS U BAG (D) 1958/03/27 2 AZR 221/56
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1958:RS0104458Dokumentnummer
JJR_19580327_AUSL000_002AZR00188_5600000_001