RS OGH 1958/3/27 1Ob58/58, 3Ob180/60 (3Ob181/60), 1Ob126/62, 5Ob284/64, 8Ob238/66, 5Ob244/75, 1Ob721

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Veröffentlicht am 27.03.1958
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Norm

ABGB §484

Rechtssatz

Der Besitzer des herrschenden Gutes, zu dessen Gunsten eine Dienstbarkeit des Weges und Fahrens besteht, muss sich die Errichtung eines zwei Meter breiten, unversperrten Gattertores gefallen lassen; nicht jedoch wenn das Gattertor versperrt gehalten wird, selbst wenn für das Schloss Schlüssel in entsprechender Zahl übergeben wurden oder selbst wenn auf Kosten des Besitzers des belasteten Gutes eine Klingelleitung vom Tor bis ins Haus des Besitzers des herrschenden Gutes gelegt wird.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 58/58
    Entscheidungstext OGH 27.03.1958 1 Ob 58/58
    Veröff: JBl 1958,505 = HBZ 1958/20 S 3
  • 3 Ob 180/60
    Entscheidungstext OGH 09.05.1960 3 Ob 180/60
    Ähnlich; Beisatz: Unverschlossene Tore zur Verhinderung des Entweichens von Vieh. (T1)
  • 1 Ob 126/62
    Entscheidungstext OGH 20.06.1962 1 Ob 126/62
    Vgl; Beisatz: Beeinträchtigung des Fahrtrechtes durch Errichtung eines Gittertores. (T2)
  • 5 Ob 284/64
    Entscheidungstext OGH 26.11.1964 5 Ob 284/64
    Ähnlich; Beisatz: Maßgebend ist dann, wenn nicht ein Bestellungsvertrag die Ausübung der Dienstbarkeit bestimmt regelt, der Zweck der Dienstbarkeit, wie bei angemessenen Dienstbarkeiten überhaupt das jeweilige Bedürfnis entscheidet, wenn es sich nicht um eine unvorhergesehene Vergrößerung handelt. (T3)
  • 8 Ob 238/66
    Entscheidungstext OGH 13.09.1966 8 Ob 238/66
    Vgl; Beisatz: Zuglattenzaun muß sich der Berechtigte gefallen lassen. (T4)
  • 5 Ob 244/75
    Entscheidungstext OGH 13.01.1976 5 Ob 244/75
    Ähnlich; Beisatz: Auch wenn eine "unbeschränkte" Servitut vereinbart wurde. (T5)
  • 1 Ob 721/77
    Entscheidungstext OGH 12.12.1977 1 Ob 721/77
    Auch; Beisatz: Behinderung durch einen versperrt gehaltenen Halbschranken. (T6)
  • 7 Ob 720/80
    Entscheidungstext OGH 13.11.1980 7 Ob 720/80
    Ähnlich
  • 7 Ob 725/81
    Entscheidungstext OGH 26.11.1981 7 Ob 725/81
    Ähnlich; Beis wie T6
  • 5 Ob 667/82
    Entscheidungstext OGH 15.03.1983 5 Ob 667/82
    Auch; Beisatz: Hier: Verpflichtung zum Versperren der Tore des betrieblich benutzten Innenhofes außerhalb der Betriebszeiten durch den Durchfahrtsberechtigten ist berechtigt. (T7)
    Veröff: SZ 56/46
  • 7 Ob 681/88
    Entscheidungstext OGH 10.11.1988 7 Ob 681/88
    Ähnlich; Beisatz: Die mit dem Öffnen und Schließen eines solchen Tores auf dem Servitutsweg verbundenen Unbequemlichkeiten sind dem Berechtigten zuzumuten. (T8)
    Veröff: ZVR 1990/5 S 29
  • 3 Ob 2338/96m
    Entscheidungstext OGH 30.10.1996 3 Ob 2338/96m
    Vgl; Beisatz: Auch die Errichtung eines selbst unversperrten Tores ist an Natur und Zweck der eingeräumten Dienstbarkeit zu messen, das heißt auch hier jedenfalls eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des belastenden Eigentümers und denen des Dienstbarkeitsberechtigten vorzunehmen ist. (T9)
  • 7 Ob 3/01v
    Entscheidungstext OGH 23.01.2001 7 Ob 3/01v
    Vgl auch; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Kette oder sonstige Abschrankung. (T10)
  • 10 Ob 83/16b
    Entscheidungstext OGH 24.01.2017 10 Ob 83/16b
    Auch; Beisatz: Hier: Absperrung des Dienstbarkeitswegs durch eine versperrte Kette auch bei Ausfolgung von Schlüsseln an den Dienstbarkeitsberechtigten unzulässig. (T11)
  • 4 Ob 174/17t
    Entscheidungstext OGH 24.10.2017 4 Ob 174/17t
    Auch; Beis wie T8; Beisatz: Dies gilt analog auch im Anwendungsbereich des § 47a EisbG (Abschrankung eines nicht?öffentlichen Eisenbahnübergangs ohne Zustimmung des Wegeberechtigten). (T12)
    Veröff: SZ 2017/120

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0011744

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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