Norm
ABGB §986 ARechtssatz
Wenn der Zahlungszeitpunkt für die aufzuwertende Forderung noch ungewiß ist, ist für die Berechnung des erhöhten Betrages auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung abzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0024175Dokumentnummer
JJR_19580402_OGH0002_0010OB00118_5800000_001