Norm
AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC2Rechtssatz
Die nachträgliche Abgabe einer Erbserklärung verschafft nicht rückwirkend die Legitimation für einen vorher erhobenen Rekurs eines Erbberechtigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0006456Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021