Norm
ABGB §1175 A1Rechtssatz
In der Überlassung eines Teiles der dem Autor gegenüber dem Verlage zustehenden Tantiemen an den Direktor des Verlages für seine besonderen Bemühungen um das Werk, ist kein Gesellschaftsvertrag gelegen. Diese Übertretung verstößt nicht gegen § 23 UrhG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0026025Dokumentnummer
JJR_19580423_OGH0002_0010OB00190_5800000_003