RS OGH 1958/4/29 VIZR82/57

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Veröffentlicht am 29.04.1958
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Norm

ABGB §1323 C2
ZPO §228 B1bb

Rechtssatz

Der Anspruch auf Ersatz des sogenannten merkantilen Minderwertes eines an einem Unfall beteiligt gewesenen Kraftfahrzeuges kann, solange der dadurch entstehende Schaden der Höhe nach noch nicht festgelegt oder abschätzbar ist, nur mit der Feststellungsklage verfolgt werden.

Veröff: NJW 1958,1085

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1958:RS0103366

Dokumentnummer

JJR_19580429_AUSL000_0060ZR00082_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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