Norm
ABGB §1323 C2Rechtssatz
Der Anspruch auf Ersatz des sogenannten merkantilen Minderwertes eines an einem Unfall beteiligt gewesenen Kraftfahrzeuges kann, solange der dadurch entstehende Schaden der Höhe nach noch nicht festgelegt oder abschätzbar ist, nur mit der Feststellungsklage verfolgt werden.
Veröff: NJW 1958,1085
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1958:RS0103366Dokumentnummer
JJR_19580429_AUSL000_0060ZR00082_5700000_001