Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Unrichtige Anweisungen des Bestellers können die Verantwortlichkeit des Kraftfahrzeugmechanikers für Schadenersatz aus unsachgemäßer oder unvollständiger Ausführung einer Reparatur nur unter der Voraussetzung ausschließen oder schmälern, daß der Besteller vom Unternehmer gewarnt worden ist. Zur Frage, inwieweit die Unterlassung einer Bremsprobe ein Verschulden des Kraftfahrzeugmechanikers begründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0025640Dokumentnummer
JJR_19580507_OGH0002_0020OB00130_5800000_001