Norm
UWG §2 D11Rechtssatz
Die Ankündigung "Bad Ischler Gesundheitssalz, zugelassen nach Überprüfung durch die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Wien" ist wahrheitswidrig, weil eine solche Zulassung nicht stattfinden kann. Diese Ankündigung ist geeignet, den Anschein einer besonderen Güte der Ware im Vergleich mit Konkurrenzerzeugnissen hervorzurufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0078904Dokumentnummer
JJR_19580522_OGH0002_0010OB00141_5800000_002