Norm
ZPO §236 ERechtssatz
Wird eine Berufung in Bagatellsachen nicht auf die gesetzlichen Anfechtungsgründe (§ 501 ZPO) gestützt, so ist sie trotz eines darin enthaltenen und entsprechend bewerteten Zwischenfeststellungsantrages ebenso wie diese zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0039636Dokumentnummer
JJR_19580603_OGH0002_0040OB00028_5800000_004