Norm
ZPO §529 B1Rechtssatz
Die Nichtigkeitsklage nach § 529 Abs 1 Z 2 ZPO ist gegen einen Beschluß des Berufungsgerichtes, mit welchem das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen wurde, unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0044344Dokumentnummer
JJR_19580618_OGH0002_0020OB00216_5800000_001