Norm
ABGB §1438 CeRechtssatz
Der aufrechnungsweisen Einrede vorprozessualer Kosten (Sachverständigenkosten als Gegenforderung) durch die beklagte Partei (die keinen Hauptanspruch gegen die klagende Partei hat, von dessen Bestehen ihr Kostenanspruch abhängig wäre) steht Rechtswegsunzulässigkeit nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0033900Dokumentnummer
JJR_19580618_OGH0002_0060OB00049_5800000_001