Norm
UWG §25 Abs4Rechtssatz
Kein Anspruch auf Urteilsveröffentlichung, wenn die beteiligten Verkehrskreise schon im gleichen Rahmen über die Unrichtigkeit seiner Tatsachenbehauptung aufgeklärt wurden, selbst wenn die Aufklärung nicht durch den Beklagten erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0079594Dokumentnummer
JJR_19580618_OGH0002_0010OB00233_5800000_001