Norm
KartG 1959 §20Rechtssatz
Bei einer Änderung des Senates im Laufe des Verfahrens bedarf es keiner Wiederholung des bisherigen Verfahrens. Der neue Senat kann die bisherigen Ergebnisse voll und ganz verwerten und auf dieser Grundlage seine Entscheidung fällen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0063642Dokumentnummer
JJR_19580619_OGH0002_000OKT00002_5800000_001