Norm
ABGB §936 VRechtssatz
Das dem ausgeschiedenen Dienstnehmer vorbehaltene Recht, durch einfache schriftliche Erklärung den Wiedereintritt in die Dienste seines früheren Dienstgebers anzumelden, ist eine Option. Die Befristungsbestimmung des § 936 ABGB findet auf Optionen keine analoge Anwendung, wohl aber die clausula rebus sic stantibus; die konkrete Lage des Dienstgebers muß eine Wiedereinstellung des früheren Dienstnehmers zumutbar erscheinen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0018775Dokumentnummer
JJR_19580701_OGH0002_0040OB00058_5800000_001