Norm
ABGB §863 GIIIRechtssatz
Der von einem Dienstnehmer geäußerte Wunsch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses kann nicht mit logischer Notwendigkeit als der Ausdruck seines Willens, der erfolgten Auflösung des Dienstverhältnisses zuzustimmen, angesehen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Angestellte, Zeugnis, Arbeitszeugnis, konkludent, schlüssig, Einvernehmen, Einverständnis, einvernehmliche Lösung, Begehren, Zustimmung, Auslegung, Interpretation, Willenserklärung, Erklärung, Ende, Beendigung, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0029974Dokumentnummer
JJR_19580701_OGH0002_0040OB00069_5800000_002