Norm
ABGB §1375 BRechtssatz
Durch ein Vergleichsanbot wird die laufende Verjährung nicht gehemmt. Ein solcher Hemmungsgrund ist im Gesetze nicht vorgesehen. Es ist daher gleichgültig, in welchem Zeitpunkt das Vergleichsanbot endgültig abgelehnt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0032488Dokumentnummer
JJR_19580703_OGH0002_0030OB00290_5800000_001