Norm
EO §42 BRechtssatz
Die Aufschiebung einer Exekution gemäß § 353 EO ist grundsätzlich möglich. Die Exekution ist erst beendet, wenn die urteilsmässig auferlegte Leistung tatsächlich erbracht ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0001669Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012