Norm
GmbHG §41 Abs4Rechtssatz
Die Klage auf Nichtigerklärung kann erhoben werden, bevor noch der bekämpfte Gesellschafterbeschluß in das Protokollbuch oder in das Handelsregister eingetragen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0060301Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.01.2017