Norm
ABGB §1162 IVRechtssatz
Die unbegründete Entlassung ist Vertragsbruch; ihr kann seitens des Invalidenausschusses gemäß § 8 InvalideneinstellungsG nicht zugestimmt werden. Eine begründete Entlassung wird durch das InvalideneinstellungsG nicht verhindert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0037761Dokumentnummer
JJR_19580826_OGH0002_0040OB00079_5800000_001