RS OGH 1958/8/26 4Ob79/58, 4Ob76/78, 4Ob50/83, 9ObA168/87, 9ObA144/91

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Veröffentlicht am 26.08.1958
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Norm

ABGB §1162 IV
InvEG §8 Abs4

Rechtssatz

Die unbegründete Entlassung ist Vertragsbruch; ihr kann seitens des Invalidenausschusses gemäß § 8 InvalideneinstellungsG nicht zugestimmt werden. Eine begründete Entlassung wird durch das InvalideneinstellungsG nicht verhindert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0037761

Dokumentnummer

JJR_19580826_OGH0002_0040OB00079_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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