RS OGH 1958/9/2 1Ob63/58, 4Ob128/06m

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Veröffentlicht am 02.09.1958
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Norm

ABGB §870 CIII
PatG §35

Rechtssatz

Anfechtbarkeit eines Lizenzvertrages, wenn sich nach seinem Abschluss die Wertlosigkeit des Patentes und die Unrichtigkeit der Anpreisung des Erfinders herausstellt. Sein Abschluss setzt stets voraus, dass es sich um eine verwertbare Sache handelt, die Erfindung also wirklich verwendbar ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 63/58
    Entscheidungstext OGH 02.09.1958 1 Ob 63/58
    Veröff: ÖBl 1965,139
  • 4 Ob 128/06m
    Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 128/06m
    Vgl aber; Beisatz: Die bloße Nichtigerklärung des Gebrauchsmusters rechtfertigt noch keine Irrtumsanfechtung des Lizenzvertrages. Wegen der möglichen Produktion des geschützten Getränks, zumindest faktischer Abwehrmöglichkeit gegenüber Dritten, und wegen des Schutzes vor Untersagungsansprüchen des Rechteinhabers kann gerade nicht von Wertlosigkeit gesprochen werden. (T1); Veröff: SZ 2006/142

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0031253

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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