RS OGH 1958/9/2 1Ob223/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.1958
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Norm

UWG §7 C

Rechtssatz

Wird die Kritik in den Wettbewerb einbezogen, so hat sie sich nach Form und Inhalt in die vom UWG gesetzten Schranken zu fügen. "Echo der Heimat mit schlechtem Widerhall" ist auch als Überschrift zu einem völlig farblosen Prozeßbericht eine herabsetzende Tatsachenbehauptung im Sinne des § 7 UWG; der Wahrheitsbeweis ist zulässig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 223/58
    Entscheidungstext OGH 02.09.1958 1 Ob 223/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0079574

Dokumentnummer

JJR_19580902_OGH0002_0010OB00223_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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