RS OGH 1958/9/10 1Ob224/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1958
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Norm

ABGB §1162 IV
AngG §29 Abs1 I

Rechtssatz

Der entlassene Dienstnehmer verwirkt seinen Anspruch auf die ihm wegen ungerechtfertigter Entlassung zustehenden fortlaufenden Bezüge, wenn er gegen seinen früheren Dienstgeber besonders schwere Verfehlungen begeht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Schadenersatz, Ersatzanspruch, Ersatzpflicht, Entschädigung, Angestellte, rechtswidrig, grundlos, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Entgelt, Lohn, Gehalt, Verwirkung, Verlust

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0028226

Dokumentnummer

JJR_19580910_OGH0002_0010OB00224_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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