Norm
ABGB §1162 IVRechtssatz
Der entlassene Dienstnehmer verwirkt seinen Anspruch auf die ihm wegen ungerechtfertigter Entlassung zustehenden fortlaufenden Bezüge, wenn er gegen seinen früheren Dienstgeber besonders schwere Verfehlungen begeht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Schadenersatz, Ersatzanspruch, Ersatzpflicht, Entschädigung, Angestellte, rechtswidrig, grundlos, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Entgelt, Lohn, Gehalt, Verwirkung, VerlustEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0028226Dokumentnummer
JJR_19580910_OGH0002_0010OB00224_5800000_001