Norm
ABGB §830 B2bRechtssatz
Unzeit: Anhängiger Prozeß gegen den Teilungskläger, mit dem dessen Eigentumsrecht an der Liegenschaft durch Anfechtung des Grundgeschäftes ( Kaufes ) wegen Nichtigkeit ( §§ 870, 871, 879 ABGB ) bestritten wird, während der Dauer dieses Rechtsstreites.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0013305Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.10.2020