RS OGH 1958/9/17 1Ob365/58, 6Ob589/82, 5Ob131/20f

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Veröffentlicht am 17.09.1958
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Norm

ABGB §830 B2b

Rechtssatz

Unzeit: Anhängiger Prozeß gegen den Teilungskläger, mit dem dessen Eigentumsrecht an der Liegenschaft durch Anfechtung des Grundgeschäftes ( Kaufes ) wegen Nichtigkeit ( §§ 870, 871, 879 ABGB ) bestritten wird, während der Dauer dieses Rechtsstreites.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0013305

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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